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Jugendstrafrecht

Unter Jugendstrafrecht versteht man Sonderstrafrecht  und Sonderverfahrensrecht für junge Täter und Tatverdächtige. Das Jugendstrafrecht kennt keine eigenen Straftatbestände. Jugendstrafrecht kommt für Jugendliche Täter (14- 17 jährige) immer zur Anwendung, während  es bei Heranwachsenden (18- 20 jährige) zusätzlicher Voraussetzungen bedarf.
Vorherrschend im Jugendstrafrecht ist der Erziehungsgedanke. Ziel der Strafe ist es primär ein Erziehungsdefizit auszugleichen. Im Jugendverfahren wird davon ausgegangen, dass sich der Jugendliche oder der Heranwachsende noch in einem lernfähigen Alter befindet und durch erzieherische Einwirkung von weiteren Straftaten durch das Jugendstrafrecht abgehalten werden kann. Im Vordergrund steht der Täter und seine Entwicklung und weniger die Tat.
Jugendlichen Tätern fehlt es oftmals an der Fähigkeit in gewissen Situationen zu widerstehen und die richtigen Entscheidungen zu treffen. Gerade in Großstädten wie Berlin ist dies ein gängiges und nicht zu unterschätzendes Problem.

Als Anwalt im Jugendstrafrecht in Berlin bin ich im Umgang mit den besonderen gesetzlichen Voraussetzungen vertraut und kann Sie oder Ihr Kind optimal beraten.  

Wie bereits erwähnt, kennt das Jugendstrafrecht keine eigenen Straftatbestände, sondern knüpft an die im Strafgesetzbuch normierte Tat mit seinen eigenen Rechtsfolgen (Weisungen, Zuchtmittel (Verwarnung, Auflagen, Arrest) und die Jugendstrafe) an.

Besonders im Jugendstrafrecht  ist die frühzeitige Hinzuziehung eines Anwalts für Strafrecht zu empfehlen. Der Strafverteidiger kann rechtzeitig, zusammen mit den Eltern- wenn dies gewünscht ist- auf den Jugendlichen und seine möglichen Erziehungsdefizite einwirken.

Zudem  ist es im Jugendverfahren wichtig, dass der Jugendliche vor Fehlern in der Strafverfolgung geschützt wird. Ein Strafverfahren kann sich negativ auf einen jungen Menschen auswirken. Im Hinblick auf die weitere Entwicklung des Jugendlichen ist ein erfolgreiches und gerechtes Verfahren vor den Jugendgerichten notwendig.

Als Anwalt in Berlin mit dem Schwerpunkt Jugendstrafrecht berate ich Sie gerne in allen Bereichen des Jugendstrafverfahrens.

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Anwalt Strafrecht Berlin - Jugendstrafrecht

Rechtsanwalt Florian Schoenrock
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