Jugendstrafrecht
Unter Jugendstrafrecht versteht man Sonderstrafrecht und Sonderverfahrensrecht für junge Täter und
Tatverdächtige. Das Jugendstrafrecht kennt keine eigenen Straftatbestände.
Jugendstrafrecht kommt für Jugendliche Täter (14- 17 jährige) immer zur
Anwendung, während es bei Heranwachsenden (18- 20 jährige) zusätzlicher
Voraussetzungen bedarf.
Vorherrschend im Jugendstrafrecht ist der Erziehungsgedanke. Ziel der Strafe
ist es primär ein Erziehungsdefizit auszugleichen. Im Jugendverfahren wird
davon ausgegangen, dass sich der Jugendliche oder der Heranwachsende noch in
einem lernfähigen Alter befindet und durch erzieherische Einwirkung von
weiteren Straftaten durch das Jugendstrafrecht abgehalten werden kann. Im
Vordergrund steht der Täter und seine Entwicklung und weniger die Tat.
Jugendlichen Tätern fehlt es oftmals an der Fähigkeit in gewissen Situationen zu
widerstehen und die richtigen Entscheidungen zu treffen. Gerade in Großstädten
wie Berlin ist dies ein gängiges und nicht zu unterschätzendes Problem.
Als Anwalt im Jugendstrafrecht in Berlin bin ich im Umgang
mit den besonderen gesetzlichen Voraussetzungen vertraut und kann Sie oder Ihr
Kind optimal beraten.
Wie bereits erwähnt, kennt das Jugendstrafrecht keine eigenen Straftatbestände,
sondern knüpft an die im Strafgesetzbuch normierte Tat mit seinen eigenen
Rechtsfolgen (Weisungen, Zuchtmittel (Verwarnung, Auflagen, Arrest) und die
Jugendstrafe) an.
Besonders im Jugendstrafrecht ist die
frühzeitige Hinzuziehung eines Anwalts für Strafrecht zu empfehlen. Der
Strafverteidiger kann rechtzeitig, zusammen mit den Eltern- wenn dies gewünscht
ist- auf den Jugendlichen und seine möglichen Erziehungsdefizite einwirken.
Zudem ist es im
Jugendverfahren wichtig, dass der Jugendliche vor Fehlern in der
Strafverfolgung geschützt wird. Ein Strafverfahren kann sich negativ auf einen
jungen Menschen auswirken. Im Hinblick auf die weitere Entwicklung des
Jugendlichen ist ein erfolgreiches und gerechtes Verfahren vor den
Jugendgerichten notwendig.
Als Anwalt in Berlin mit dem Schwerpunkt Jugendstrafrecht berate ich Sie gerne
in allen Bereichen des Jugendstrafverfahrens.
Sollten Sie Fragen haben, so nehmen Sie bitte Kontakt mit
mir auf:
Anwalt Strafrecht Berlin - Jugendstrafrecht
Rechtsanwalt Florian Schoenrock
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