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Strafverteidigung

Der Strafverteidiger ist ein Rechtsanwalt, der dem Beschuldigten in einem Strafverfahren zur Seite steht. Die Befähigung zur Strafverteidigung ist in § 138 StPO geregelt. Jeder in Deutschland zugelassene Rechtsanwalt kann als Anwalt auch im Strafrecht tätig werden.

Nach der wohl immer noch vorherrschenden Meinung ist der Strafverteidiger ein unabhängiges, selbstständiges Organ der Rechtspflege, vgl. § 1 BRAO. Der Verteidiger ist aber auch- und vor allem- Interessenvertreter seiner Mandanten. Ein Strafverteidiger ist der Staatsanwaltschaft und dem Gericht gleichgestellt, ohne ein Teil dieser zu sein. Er ist nicht an Weisungen des Gerichts oder der Staatsanwaltschaft gebunden, kann diesen daher aber auch keine Weisungen erteilen. Als Anwalt für Strafrecht aus Berlin stehe ich Ihnen zur Seite und bilde ein wichtiges Gegenstück zur staatlichen Übermacht im Strafverfahren.

Der Anwalt für Strafrecht darf vom Beschuldigten in jeder Verfahrenslage konsultiert werden. Es gibt gesetzliche Voraussetzungen, die eine Verteidigung zwingend vorsehen. In diesen Fällen wird dem Beschuldigten ein Verteidiger beigeordnet. Diese sogenannte notwenige Verteidigung ist in § 140 StPO geregelt.
Eine Mehrfachverteidigung mehrerer Beschuldigter im selben Verfahren ist wegen möglicher Interessenkollisionen gesetzlich unzulässig, § 146 StPO, § 356 StGB.

Neben der Pflichtverteidigung gibt es die Wahlverteidigung. Hier wählt der Beschuldigte seinen Anwalt selbst aus. Inhaltlich unterscheidet sich eine Wahlverteidigung nicht von einer Pflichtverteidigung.
Wird der Wahlverteidiger beigeordnet, so legt er in der Regel sein Wahlmandat nieder und beantragt seine Beiordnung als Pflichtverteidiger.

Ein Angeklagter, dem ein Verteidiger als Pflichtverteidiger beigeordnet wird, wird vom Gericht gefragt, ob er einen Rechtsanwalt benennen möchte. Versäumt der Angeklagte die Benennung, ordnet das Gericht einen Pflichtverteidiger aus einer Liste von Anwälten bei, die bei Gericht die Bereitschaft bekundet haben auch Pflichtverteidigungen zu übernehmen.

Die Vergütung des Anwalts für Strafrecht erfolgt nach dem Rechtsanwaltsvergütungsgesetz (RVG). Oftmals wird aber eine Vergütungsvereinbarung abgeschlossen. Eine solche Vergütungsvereinbarung kann eine Berechnung auf Stundenbasis beinhalten oder ein Pauschalhonorar für das ganze Verfahren oder einzelne Abschnitte bestimmen. 

Rechtsanwalt Florian Schoenrock
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